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Kanzlei für IT-Recht Dr. Koch  München

  

     Das Rechtsportal zum Computerrecht, IT-Recht,         Software-Recht und zu IT-Projektverträgen, zu                      Providerverträgen,  Internet-Recht,                           IT-Sicherheitsrecht und IT-Strafrecht,                 Entwicklerrechte an Apps, Verträge für Apps-Erstellung, Medienrecht, Energierecht und Produktsicherheitsrecht 2011

NEU:

Rechtsfragen an Facebook

Aktuelle Urteile des BGH und des EuGH zum Internet-Recht

Aktuelle Orientierungshilfe zum Datenschutz in der Cloud 

Open Source-Trojaner ?

     Dürfen Client-Lizenzen übertragen werden ?

 

Haftungsrisiko Beschaffen oder Weiterbetreiben unsicherer IT-Systeme (UPDATE Bitcoins)

IT-Projektverträge rechtssicher gestalten 2011

Abmahnfalle Download / Update Streaming-Recht

Die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zum IT-Recht

Die CHECKLISTEN-Website des IT-Rechts

 

Rechtsanwalt Dr. Frank A. Koch

Maximilianstr. 54    D-80538 München

Tel: 089/ 221 330    089/221 339    Fax: 089/ 227 673

E-Mail: koch@anwaltskanzlei-koch.de

Blog: http://itrecht.blogg.de

Spezialisierung auf

Mitautor des Handbuchs des Fachanwalts Informationstechnologierecht

AKTUELL:

Eingeschränkter Urheberrechtsschutz für Benutzeroberflächen

Haftungsfalle IT-Security

Cyber-Abwehrzentrum eröffnet - Schutz von Unternehmen erweitern.

Unzulässige Gesichtserkennung durch Facebook ?

Welche Daten dürfen nicht in die Cloud ?

Das “Aus” für Cookies ?

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Neue Anforderungen an Verträge für Erneuerbare Energien-Anlagen und Smart Grids PDF

Regelungspunkte für Einspeisungsverträge

Das Internet des Stroms

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Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos

SONY-Haftung

Lost in the Cloud

Ortung mit iPhone, Update

Open Networking Foundation - neue Standards für Netze

Erneuerbare Energien - Verträge für Erneuerbare Energien-Anlagen

“Like-Button” und “Find-friend”

Die wichtigsten Grundsätze für Cloud Computing-Verträge                    

Ist Cloud Computing verfassungswidrig ?

Kritische Infrastrukturen: Verträge zur Absicherung, Cyber-Sicherheitsstrategie, SCADA-Sicherheit, KRITIS

Groupon -  Risiken und Rechtslage

 

WikiLeaks: Schutz der Persönlichkeitsrechte

BGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware vom 3.2.2011

Erweiterter Urheberrechtsschutz: BGH-Urteil I ZR 39/08

Verträge für Managed Services

Street View UPDATE 23.11.2010

Weiterverkauf von gebrauchter Software in den USA unzulässig.

Am 25.8.2010 wurde Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesrat will ein “flächendeckendes Screening” verhindern.

CIOs müssen IT gegen “Stuxnet” und Nachfolger absichern. + UPDATE 6.10.2010

Handy-Viren, Schwarz-Surfen

Eigenmächtiger Zugriff eines Entwicklers auf SAP-Qualitätssicherungs-System als Kündigungsgrund

 

CHECKLISTEN

Gestaltung rechtssicherer Computerverträge

Verträge über Managed IT-Services

Typische Fehler in Verträgen über Web Services

Die wichtigsten Regelungspunkte für F&E-Verträge

Die wichtigsten Datenschutzrechte

Ihre Rechte beim Computererwerb

Verbraucherrechte im Web

Verträge für Cloud-Computing

Prüfpunkte im Vergaberecht

 

Die wichtigsten Publikationen

WICHTIGE RECHTSINFORMATIONEN

FDA: Konformität von IT-Systemen und Software (21 CFR Part 11)

Verträge für Forschung und Entwicklung (F+E)

Verbraucherrechte im Web

IT-Projektverträge - Gestaltung und Durchführung

Verträge zur Software-Entwicklung

Die wichtigsten Fallstricke in Computerverträgen

IT-Risikomanagement und Compliance

Rechtsinformation medizinische Software

Schutzrechte an Software

Aktuelle Rechtsinformationen für Betriebsräte

Datenschutzrecht

Haftung im Internet

 

Aktuelle Ergänzungen zur 7.Auflage des “Computer-Vertragsrechts” Stand Januar 2010

 

Ergänzende Informationen (§ 2 DL-InfoV):

- Rechtsanwaltskammer München

- Berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU (CCBE), jeweils online verfügbar unter www.brak.de

- Ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren ist nach § 73 II Nr. 3 BRAO möglich; die BRAK (www.brak.de) verwaltet eine Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

- Versicherer: www.allianz.de Versicherung räumlich nicht begrenzt

 

 

 

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