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IT-Rechtsstreit
Neue IT-Verfahren wie “Software as a Service”, Virtualisierung oder agile Software-Entwicklung lassen sich im Rechtsstreit nur mit erhöhten Risiken beurteilen, da bisher kaum einschlägige Rechtstrechung besteht.
Ein IT-Prozess bedarf deshalb spezialisierter Beratung und Vorbereitung, die aus langjähriger Erfahrung die jeweiligen Besonderheiten auch technischer Art ausreichend berücksichtigt, eine Risikoanalyse ermöglicht und den notwendigen und substantiierten Sachvortrag im Prozess auf den Punkt bringt.
Rechtsanwalt Dr. Frank A. Koch
Maximilianstr. 54 D-80538 München
Tel: 089/ 221 330 089/221 339 Fax: 089/ 227 673
E-Mail: koch@anwaltskanzlei-koch.de
Publikation:
Zivilprozesspraxis in EDV-Sachen
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