website design software

Produktsicherheitsrecht

Das Geräte- und Produktsicherheitsrecht wird 2011 novelliert.

Das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) wird an die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Marktüberwachung angepasst. Die vereinheitlichende Regelung erfolgt unter dem bereits früher verwendeten Tiel “Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Die Marktüberwachung wird strenger durchgeführt und die Erteilung und Kontrolle der GS-Zeichen strenger kontrolliert. Hier müssen erhöhte Anforderungen erfüllt werden und dokumentiert sein. Entsprechende organisatorische Vorkehrungen sind zu treffen. Herstellerangaben und Gebrauchsanleitungen in deutscher Sprache müssen dem Produkt beigefügt sein.

Behörden müssen im Internet vor Sicherheitsmängeln von Produkten warnen,  bei Konsumgütern sogar im Schnellwarnsystem der EU (RAPEX)  Bußgelder sollen (nach Vorschlag des Bundesrats) sogar bis zur Höhe von  € 300.000 verhängt werden können.

Quellen:

Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts  www.bmas.de/portal/51832/2011_05_25_produktsicherheit_gesetzentwurf.html (Kabinettsbeschluss)

Stellungnahme des Bundesrats - Empfehlungen der Ausschüsse v. 27.6.11, BR-Drs. 314/1/11 (neu) www.bundesrat.de/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2011/0301-400/314-1-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/314-1-11.pdf

 

[Computerrecht] [F&E-Recht] [Computerrecht-Kanzlei] [IT-Recht/Projektverträge] [Internet-Recht] [Publikationen] [Downloads] [Ihre Computerrechte] [Entwicklerrechte] [IT-Rechtsstreit] [Cloud Computing-Vertrag] [Vertrags-Check im Web] [Gentechnikrecht] [IT-Recht Kanzlei RA Dr. Koch] [Vergaberecht] [FDA-Konformität von IT] [KRITIS] [IT-Sicherheitsrecht] [Gesetze] [Erneuerbare Energien] [Produktsicherheitsrecht] [Datenschutzrecht]