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Kanzlei für IT-Recht Dr. Koch  München

  

Das Rechtsportal zum Computerrecht,Software- Recht, Internet-Recht, zu IT-Projektverträgen, IT- Sicherheitsrecht, IT-Strafrecht, Medienrecht, Energierecht und Produktsicherheitsrecht

 

Maximilianstr. 54    D-80538 München

Tel: 089/ 221 330    089/221 339    Fax: 089/ 227 673

E-Mail: koch@anwaltskanzlei-koch.de

Blog: http://itrecht.blogg.de

Spezialisierung auf

Die CHECKLISTEN-Website des IT-Rechts

Mitautor des Handbuchs des Fachanwalts Informationstechnologierecht

 

NEU:

Droht eine Abschaltung von Personendaten verarbeitenden Anwendungen, die in  US-Clouds ausgelagert sind ?

EuGH: Funktionalität eines Computerprogramms und Programmiersprache sind nicht urheberrechtlich geschützt

    Neue Cookies unterlaufen den Datenschutz

Neues Leistungsschutzrecht für Verlage

Facebook-Klausel zur umfassenden Rechteeinräumung unwirksam

Erstes Facebook-Account beschlagnahmt

Rechtsfragen an Facebook

Aktuelle Urteile des BGH und des EuGH zum Internet-Recht

Aktuelle Orientierungshilfe zum Datenschutz in der Cloud   

Open Source-Trojaner ?

     Dürfen Client-Lizenzen übertragen werden ?

 

Haftungsrisiko Beschaffen oder Weiterbetreiben unsicherer IT-Systeme (UPDATE Bitcoins)

IT-Projektverträge rechtssicher gestalten 2011

Abmahnfalle Download / Update Streaming-Recht

 

Die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zum IT-Recht

 

AKTUELL:

Eingeschränkter Urheberrechtsschutz für Benutzeroberflächen

Haftungsfalle IT-Security

Cyber-Abwehrzentrum eröffnet - Schutz von Unternehmen erweitern.

Unzulässige Gesichtserkennung durch Facebook ?

Welche Daten dürfen nicht in die Cloud ?

Das “Aus” für Cookies ?

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Neue Anforderungen an Verträge für Erneuerbare Energien-Anlagen und Smart Grids PDF

Regelungspunkte für Einspeisungsverträge

Das Internet des Stroms

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Haftung des Inhabers eines eBay-Kontos

SONY-Haftung

Lost in the Cloud

Ortung mit iPhone, Update

Open Networking Foundation - neue Standards für Netze

Erneuerbare Energien - Verträge für Erneuerbare Energien-Anlagen

“Like-Button” und “Find-friend”

Die wichtigsten Grundsätze für Cloud Computing-Verträge                  

Kritische Infrastrukturen: Verträge zur Absicherung, Cyber-Sicherheitsstrategie, SCADA-Sicherheit, KRITIS

Groupon -  Risiken und Rechtslage

 

WikiLeaks: Schutz der Persönlichkeitsrechte

BGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware vom 3.2.2011

Erweiterter Urheberrechtsschutz: BGH-Urteil I ZR 39/08

Verträge für Managed Services

Weiterverkauf von gebrauchter Software in den USA unzulässig.

 

CIOs müssen IT gegen “Stuxnet” und Nachfolger absichern. + UPDATE 6.10.2010

Handy-Viren, Schwarz-Surfen

Eigenmächtiger Zugriff eines Entwicklers auf SAP-Qualitätssicherungs-System als Kündigungsgrund

 

CHECKLISTEN

Gestaltung rechtssicherer Computerverträge

Verträge über Managed IT-Services

Typische Fehler in Verträgen über Web Services

Die wichtigsten Regelungspunkte für F&E-Verträge

Die wichtigsten Datenschutzrechte

Ihre Rechte beim Computererwerb

Verbraucherrechte im Web

Verträge für Cloud-Computing

Prüfpunkte im Vergaberecht

 

Die wichtigsten Publikationen

WICHTIGE RECHTSINFORMATIONEN

FDA: Konformität von IT-Systemen und Software (21 CFR Part 11)

Verträge für Forschung und Entwicklung (F+E)

Verbraucherrechte im Web

IT-Projektverträge - Gestaltung und Durchführung

Verträge zur Software-Entwicklung

Die wichtigsten Fallstricke in Computerverträgen

IT-Risikomanagement und Compliance

Rechtsinformation medizinische Software

Schutzrechte an Software

Aktuelle Rechtsinformationen für Betriebsräte

Datenschutzrecht

Haftung im Internet

 

Aktuelle Ergänzungen zur 7.Auflage des “Computer-Vertragsrechts” Stand Januar 2010

 

Ergänzende Informationen (§ 2 DL-InfoV):

- Rechtsanwaltskammer München

- Berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU (CCBE), jeweils online verfügbar unter www.brak.de

- Ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren ist nach § 73 II Nr. 3 BRAO möglich; die BRAK (www.brak.de) verwaltet eine Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

- Versicherer: www.allianz.de Versicherung räumlich nicht begrenzt

 

 

 

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